Kolloid-Gesellschaft e.V.

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§1:  Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Kolloid-Gesellschaft e. V. und hat seinen Sitz in Köln. Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen.

§2: Zweck
Die Kolloid-Gesellschaft bezweckt die Pflege und Förderung der reinen und angewandten Kolloidwissenschaft und ihrer Nachbar-gebiete in wissenschaftlicher und technischer Beziehung sowie das Zusammenwirken mit anderen wissenschaftlichen Gesellschaften verwandter Richtung.

Die Kolloid-Gesellschaft ist ausschliesslich auf gemeinnütziger Grundlage in dem bezeichneten Gebiet über den Kreis ihrer Mitglieder hinaus tätig. Erwerbs- und sonstige eigenwirtschaftliche Zwecke sind ausgeschlossen.

§3: Mitgliedschaft
Mitglied kann jeder Naturwissenschaftler oder Freund der Kolloidforschung werden. Die Aufnahme wird den Mitgliedern durch Versendung aktualisierter Mitgliederlisten zur Kenntnis gebracht. Die Mitgliedschaft erlischt, außer durch Tod:
a) durch schriftliche Austrittserklärung, die spätestens drei Monate vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres bei der Geschäftsstelle zu erfolgen hat,
b) bei Nichtbezahlung des Mitgliedsbeitrages,
c) durch Ausschluß. Dieser erfolgt durch den Vorstand nach Anhören des Vorstandsrates, wenn das Verbleiben eines Mitgliedes in der Gesellschaft ihrem Ansehen oder ihren Zwecken zuwiderläuft.

§4: Gliederung der Gesellschaft
Die Gesellschaft wird geleitet vom Vorsitzenden, dem ein Vorstand und ein Vorstandsrat zur Seite steht. Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung, dem Vorstandsrat die Beratung des Vorstandes und der Mitglieder.

a) Die Vereinsgeschäfte werden vom Vorstand geführt, der sich aus folgenden Personen zusammensetzt:
dem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretern.
b)  Der Vorstandsrat setzt sich aus mindestens 8 Mitgliedern zusammen, die vom Vorstand berufen werden. Die jeweiligen beiden letzten Vorsitzenden sind automatisch Mitglieder des Vorstandsrates.

Der Vorsitzende der Gesellschaft, seine beiden Stellvertreter sowie die Mitglieder des Vorstandsrates sind ehrenamtlich tätig. Einer der beiden stellvertretenden Vorsitzenden wird mit der Leitung der Geschäftsstelle und des Rechnungswesens beauftragt. Die vom geschäftsführenden stellvertretenden Vorsitzenden zu leistenden Arbeiten können von der Gesellschaft vergütet werden.

§5: Wahl des Vorstandes
a) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Jedes Mitglied darf nur eine Stimme abgeben. Stimmvertretung ist nicht möglich. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Die Amtsdauer des Vorstandes beträgt zwei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
b) Der Vorstandsrat wird vom Vorstand berufen. Die Amtsdauer des Vorstandsrates beträgt gleichfalls zwei Jahre. Wiederberufung ist zulässig.
c) Auf Antrag erfolgt die Wahl in geheimer Abstimmung.

Den Vorstand im Sinne des BGB bildet der Vorsitzende.

§6: Beitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung entsprechend den Vorschlägen des Vorstandes festgesetzt. Er beträgt zur Zeit für natürliche Personen 23 € und für studentische Mitglieder 5 € pro Kalenderjahr. In Ausnahmefällen kann der Vorstand den Beitrag ermäßigen. Der Jahresbeitrag für korporative Mitglieder (insbesondere Firmen) wird vom Vorstand festgesetzt.

Der Mitgliedsbeitrag ist jeweils zu Beginn eines Kalenderjahres zu überweisen.

Natürliche Mitglieder sind berechtigt, unter Nachweis ihrer Mitgliedschaft einen Nachlass von 20% auf den jeweiligen Bezugspreis der Publikationsorgane der Gesellschaft für sich in Anspruch zu nehmen.

§7: Satzungsänderungen
Satzungsänderungen können nur durch die Mitgliederversammlung durch Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder vorgenommen werden.

§8: Versammlungen
Die Kolloid-Gesellschaft hält regelmäßig und unregelmässig Veranstaltungen ab. Die Hauptversammlung wird in der Regel alle zwei Jahre abgehalten. Sie besteht aus einem geschäftlichen Teil und einer wissenschaftlichen Arbeitstagung.

Die Einladung wird den Mitgliedern in der Regel vier Wochen vorher zugeleitet.

Die Kolloid-Gesellschaft veranstaltet 1 - 2 mal jährlich ein Wolfgang-Ostwald-Kolloquium. Die Wolfgang-Ostwald-Kolloquien behandeln schwerpunktmäßig spezifische wissenschaftliche Felder aus dem Spektrum der Kolloid-Gesellschaft, wobei durch eingeladene Vortragende ein Überblick über neuere Entwicklungen auf diesem Arbeitsgebiet gewonnen werden sollte.

Die Kolloid-Gesellschaft veranstaltet möglichst in Verbindung mit einer anderen wissenschaftlichen Veranstaltung jährlich Tagungen für Nachwuchswissenschaftler, in denen diese ihre Arbeiten vorstellen können.

Neben diesen regelmässigen Veranstaltungen können auch weitere Tagungen, Seminare, Workshops und Kolloquien unregelmäßig veranstaltet werden. Desgleichen können Diskussions- oder Gemeinschaftstagungen mit fachverwandten anderen wissenschaftlichen Gesellschaften (auch international) abgehalten werden. Die Veranstaltungen sind mit dem Vorstand abzusprechen.

Der Vorsitzende kann außer der regelmäßigen ordentlichen Hauptversammlung auch außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen, wenn dies im Interesse der Gesellschaft liegt. Die Einladungen hierzu ergehen schriftlich und sind mindestens 20 Tage vorher zur Post zu geben. Die Beschlüsse der Versammlung werden in einem Protokoll schriftlich niedergelegt.

§9: Auflösung der Gesellschaft
Auflösung der Gesellschaft kann nur mit Vierfünftelmehrheit einer Hauptversammlung erfolgen, in der wenigstens zwei Drittel der Mitglieder persönlich anwesend oder rechtlich vertreten sind. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft ist das vorhandene Vermögen ausschließlich gemeinnützigen wissenschaftlichen Zwecken auf dem Gebiet der Kolloidwissenschaft zuzuführen.

§10: Wolfgang-Ostwald-Preis
Die Kolloid-Gesellschaft verleiht für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der reinen oder angewandten Kolloidwissenschaft den Wolfgang-Ostwald-Preis. Dadurch soll vornehmlich die wissenschaftliche Lebensleistung hervorragender Fachleute gewürdigt werden. Jüngere Wissenschaftler sind ausgeschlossen.

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Gedenkmünze. Die Preisverleihung erfolgt ohne Rücksicht auf die Nationalität des Preisträgers. Der Preisträger wird durch den Vorstand bestimmt. Namhafte Wissenschaftler, die dem Vorstand und Vorstandsrat nicht angehören, können konsultiert werden.

§11: Richard-Zsigmondy-Stipendium
Die Kolloid-Gesellschaft verleiht an jüngere deutsche Naturwissenschaftler, die die Absicht haben, sich weiterhin wissenschaftlichen Arbeiten auf dem Gebiete der Kolloidchemie oder ihr nahestehender Fachgebiete zu widmen und ihre wissenschaftliche Qualifikation bewiesen haben, das Richard-Zsigmondy-Stipendium.

Das Stipendium besteht aus einer Urkunde und einem Betrag von 1500 €. Der Stipendiat hat freie Verfügung über den Geldbetrag. Er wird durch den Vorstand bestimmt. Namhafte Wissenschaftler, die dem Vorstand und dem Vorstandsrat nicht angehören, können konsultiert werden.

§12: Thomas-Graham-Preis
Die Kolloid-Gesellschaft verleiht für besondere Verdienste um die Kolloidwissenschaft im nationalen und internationalen Rahmen sowie um die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Kolloidwissenschaft und ihrer Nachbardisziplinen den Thomas-Graham-Preis.

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Gedenkmünze. Die Preisverleihung erfolgt ohne Rücksicht auf die Nationalität des Preisträgers. Der Preisträger wird durch den Vorstand bestimmt. Namhafte Wissenschaftler, die dem Vorstand und dem Vorstandsrat nicht angehören, können konsultiert werden.

§13: Steinkopff-Preis
Die Kolloid-Gesellschaft verleiht an Fachwissenschaftler für hervorragende Arbeiten im industriell-technologischen Anwendungs-bereich der Kolloid-, Polymer- oder Grenzflächenforschung, oder auch unter Umweltschutzaspekten, den Steinkopff-Preis.

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Medaille. Die Preisverleihung erfolgt ohne Rücksicht auf die Nationalität des Preis-trägers. Der Preisträger wird durch den Vorstand bestimmt. Namhafte Wissenschaftler, die dem Vorstand und Vorstandsrat nicht angehören, können konsultiert werden.

§14: Raphael-Eduard-Liesegang-Preis
Die Kolloid-Gesellschaft verleiht für hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der reinen oder angewandten Kolloidwissenschaft den Raphael-Eduard-Liesegang-Preis an Wissenschaftler mittleren Alters, von ca. 40 bis 55 Jahren.

Der Preis besteht aus einer Urkunde und einer Gedenkmünze. Die Preisverleihung erfolgt ohne Rücksicht auf die Nationalität des Preisträgers. Der Preisträger wird durch den Vorstand bestimmt. Namhafte Wissenschaftler, die dem Vorstand und Vorstandsrat nicht angehören, können konsultiert werden.